Direktorialprinzip

Direktorialprinzip
Verfahren der hierarchischen Willensbildung ( Hierarchie) in  organisatorischen Einheiten, in denen mehrere  Handlungsträger zusammengefasst sind. Entscheidungen, die die multipersonale Organisationseinheit als Ganzes betreffen, werden allein von der  Singularinstanz an der Spitze des  organisatorischen Teilbereichs, der die restlichen zur Einheit gehörenden Handlungsträger hierarchisch untergeordnet sind, getroffen (Direktorialsystem). – Vgl. auch  Willensbildung.
- Gegensatz:  Kollegialprinzip.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Direktorialprinzip — Direktorialprinzip,   Verfahren der hierarch. Willensbildung in Unternehmen, bei dem innerhalb einer mehrköpfigen organisatorischen Einheit einer Person die Vorrangstellung eingeräumt wird, Entscheidungen zu treffen, der sich die anderen… …   Universal-Lexikon

  • Direktorialprinzip — Di|rek|to|ri|al|prin|zip das; s, ...ien [...i̯ən]: Einräumung einer Vormachtstellung für eine Person in einer mehrköpfigen Leitung eines Unternehmens (Wirtsch.) …   Das große Fremdwörterbuch

  • Direktorialsystem — ⇡ Direktorialprinzip …   Lexikon der Economics

  • Direktionsprinzip — Das Direktionsprinzip war vom 17. bis Mitte des 19. Jahrhunderts das beherrschende Organisationsprinzip im Bergbauwesen in Kontinentaleuropa. Der Begriff Direktion (lat.) bedeutet: Richtung, Leitung. Das Direktionsprinzip[1] wurde seit dem… …   Deutsch Wikipedia

  • Generaldirektor — in der Praxis teilweise verwendeter Titel für den Leiter der Unternehmung. ⇡ Kompetenzen des G. sind nicht einheitlich umrissen. Position ist meist als ⇡ Singularinstanz an der Spitze der ⇡ Führungshierarchie angesiedelt; Leitung der… …   Lexikon der Economics

  • Kollegialprinzip — 1. Begriff: Verfahren der gemeinsamen Willensbildung in ⇡ organisatorischen Einheiten, in denen mehrere Handlungsträger zusammengefasst sind (Kollegialsystem). Entscheidungen, die die multipersonale Organisationseinheit als Ganzes betreffen,… …   Lexikon der Economics

  • Singularinstanz — eine mit nur einem Handlungsträger besetzte ⇡ Instanz. Die Leitung der hierarchisch untergeordneten organisatorischen Einheiten erfolgt nach dem ⇡ Direktorialprinzip. Gegensatz: ⇡ Pluralinstanz …   Lexikon der Economics

  • Willensbildung — 1. Begriff: In der Organisation der Prozess des Zustandekommens einer Entscheidung in ⇡ organisatorischen Einheiten, in der mehrere Handlungsträger zusammengefasst sind. 2. Arten nach dem Ausmaß der Beteiligung sämtlicher Handlungsträger an der… …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”